Risikohinweise

Die nachfolgenden allgemeinen Risikohinweise beschreiben in allgemeiner Form die Risiken, die bei der Investition in Vermögensanlagen im Sinne des Vermögensanlagengesetzes und andere Finanzinstrumente wie insbesondere  Alternative Investmentfonds (AIF) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs bestehen können, die über die Plattform www.leihdeinerumweltgeld.de vermittelt werden. Diese allgemeinen Risikohinweise werden im Rahmen der einzelnen Angebote durch angebotsspezifische Risikohinweise ergänzt. Diese angebotsspezifischen Risikohinweise können von den nachfolgenden Erläuterungen abweichen und sind diesen gegenüber vorrangig. Die angebotsspezifischen Risikohinweise werden den Anlegern im Rahmen des jeweiligen Investments zur Verfügung gestellt.

Bei den vermittelten Angeboten handelt es sich um Vermögensanlagen und andere Finanzinstrumente, die mit wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken verbunden sind. Der Anleger sollte daher die nachfolgende Risikobelehrung sowie die angebotsspezifische Risikoaufklärung aufmerksam lesen und bei seiner Entscheidung entsprechend berücksichtigen. Insbesondere sollte das Investment des Anlegers seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen und seine Investition in die angebotenen Finanzinstrumente sollte nur einen geringen Teil seines Gesamtvermögens ausmachen.

Im Folgenden werden einige der rechtlichen und tatsächlichen Risiken im Zusammenhang mit den angebotenen Finanzinstrumenten dargestellt, die für die Bewertung der Finanzinstrumente von wesentlicher Bedeutung sind. Weiterhin werden Risikofaktoren dargestellt, die die Fähigkeit der Emittenten beeinträchtigen können, die erhofften Ergebnisse zu erwirtschaften.
Nachfolgend können nicht sämtliche mit den Anlagen verbundenen Risiken ausgeführt werden. Auch die nachstehend genannten Risiken können hier nicht abschließend für alle angebotenen Investitionen erläutert werden. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu.
 
  1. Allgemeine Risiken 
  1. Maximales Risiko – Totalverlustrisiko
Es besteht bei vielen der angebotenen Finanzinstrumente das Risiko des Totalverlusts des Anlagebetrags und etwaiger Zinsansprüche. Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die erwarteten Ergebnisse eines Emittenten haben, die bis zu dessen Insolvenz führen könnten.
Individuell können dem Anleger zusätzliche Vermögensnachteile entstehen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Anleger den Erwerb der Finanzinstrumente durch ein Darlehen fremdfinanziert, wenn er trotz des bestehenden Verlustrisikos Zahlungen aus dem Finanzinstrument fest zur Deckung anderer Verpflichtungen einplant oder aufgrund von Kosten für Steuernachzahlungen. Solche zusätzliche Vermögensnachteile können im schlechtesten Fall bis hin zur Privatinsolvenz des Anlegers führen. Daher sollte der Anleger alle Risiken unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse prüfen und gegebenenfalls individuellen fachlichen Rat einholen. Von einer Fremdfinanzierung der Investments (z.B. durch einen Bankkredit) wird ausdrücklich abgeraten. Die Finanzinstrumente sind nur als Beimischung in ein Anlageportfolio geeignet. Die Investition ist nur für Anleger geeignet, die einen entstehenden Verlust bis zum Totalverlust ihrer Kapitalanlage hinnehmen könnten. Eine gesetzliche oder anderweitige Einlagensicherung besteht im Regelfall nicht. Die angebotenen Finanzinstrumente sind im Regelfall nicht zur Altersvorsorge geeignet. Das Risiko einer Nachschusspflicht oder einer sonstigen Haftung, die über den Betrag des eingesetzten Kapitals hinausgeht, besteht dagegen im Regelfall nicht.
 
  1. Nachrangrisiko
Die angebotenen Finanzinstrumente sind teilweise mit einer Verlustbeteiligung (d.h. einer Verringerung der Rückzahlungsansprüche der Anleger, falls beim Emittenten Verluste auftreten) und/oder einem sogenannten qualifizierten Rangrücktritt ausgestattet. Bei Vereinbarung eines qualifizierten Rangrücktritts können sämtliche Ansprüche des Anlegers – insbesondere etwaige Ansprüche auf Rückzahlung und auf Zahlung etwaiger Zinsen oder Gewinnbeteiligungen – („Nachrangforderungen“) gegenüber dem jeweiligen Emittenten nicht geltend gemacht werden, wenn dies für den Emittenten einen Insolvenzgrund herbeiführen würde. Das bedeutet, dass solche Zahlungen keine Insolvenz des Emittenten auslösen dürfen. Dann dürften keine Zahlungen an die Anleger geleistet werden. Die Nachrangforderungen des Anlegers treten außerdem im Falle der Durchführung eines Liquidationsverfahrens und im Falle der Insolvenz des Emittenten im Rang gegenüber sämtlichen gegenwärtigen und künftigen Forderungen aller nicht nachrangigen Gläubiger des Emittenten zurück, das heißt, der Anleger wird mit seinen Forderungen erst nach vollständiger und endgültiger Befriedigung sämtlicher anderer Gläubiger des Emittenten (mit Ausnahme anderer Rangrücktrittsgläubiger) berücksichtigt. Der Anleger trägt daher in diesen Fällen ein unternehmerisches Risiko, das höher ist als das Risiko eines typischen Fremdkapitalgebers.
Der qualifizierte Rangrücktritt könnte sich wie folgt auswirken: Der Emittent würde die Zahlungen an die Anleger bei Insolvenznähe so lange aussetzen müssen, wie er dazu verpflichtet ist. Der Anleger dürfte seine Forderungen bei Fälligkeit nicht einfordern. Der Anleger müsste eine Zahlung, die er trotz der Nachrangigkeit zu Unrecht erhalten hat, auf Anforderung an den Emittenten zurückzahlen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Anleger Zahlungen im Ergebnis aufgrund des Nachrangs nicht erhält. Zudem könnte es sein, dass der Anleger für bereits geleistete Zahlungen Steuern entrichten muss, obwohl er zur Rückzahlung der erhaltenen Beträge verpflichtet ist.
 
  1. Risiken aus fehlender Besicherung
Soweit die vermittelten Finanzinstrumente unbesichert sind, könnte der Anleger im Insolvenzfall des Emittenten weder eine etwaige Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch etwaige Zinszahlungs- oder Gewinnausschüttungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen. Im Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche der einzelnen Anleger nicht oder nur zu einem geringeren Teil durchgesetzt werden können. Dies könnte dazu führen, dass Zahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet werden können oder dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.
 
  1. Risiken bei Endfälligkeit der Tilgung
Je nach Finanzinstrument kann vereinbart werden, dass der Emittent das überlassene Kapital insgesamt oder teilweise erst am Ende der Laufzeit zu einem bestimmten Datum zu tilgen hat (endfällige Tilgung). Sollte der Emittent bis dahin das für die Tilgung erforderliche Kapital nicht aus seiner Geschäftstätigkeit erwirtschaften können und/oder keine dann erforderliche Anschlussfinanzierung erhalten, besteht das Risiko, dass die endfällige Tilgung nicht oder nicht zum geplanten Zeitpunkt erfolgen kann.
  1. Veräußerlichkeit (Fungibilität), Verfügbarkeit des investierten Kapitals, langfristige Bindung
Die vermittelten Finanzinstrumente sind häufig mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch den Anleger ist in diesen Fällen nicht vorgesehen.
Vermögensanlagen sind keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. In vielen Fällen existiert kein liquider Zweitmarkt für die vermittelten Finanzinstrumente. Selbst wenn eine Veräußerung der Finanzinstrumente durch den Anleger grundsätzlich rechtlich möglich ist, ist die Möglichkeit zum Verkauf häufig aufgrund geringer Marktgrößen und Handelsvolumina nicht sichergestellt. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Käufer gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das investierte Kapital kann bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein.
 
  1. Risiken auf Ebene des jeweiligen Emittenten
  1. Geschäftsrisiko des Emittenten
Es handelt sich bei den hier vermittelten Finanzinstrumenten in vielen Fällen um unternehmerische Finanzierungen. Der Anleger trägt in diesen Fällen das Risiko einer nachteiligen Geschäftsentwicklung des Emittenten. Es besteht das Risiko, dass dem Emittenten in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Forderungen der Anleger zu erfüllen und/oder Gewinnausschüttungen zu leisten. Weder der wirtschaftliche Erfolg der zukünftigen Geschäftstätigkeit des Emittenten noch der Erfolg der von Emittenten verfolgten Vorhaben können mit Sicherheit vorhergesehen werden. Emittenten können Höhe und Zeitpunkt von Zuflüssen weder zusichern noch garantieren.
 
  1. Ausfallrisiko von Emittenten (Emittentenrisiko)
Emittenten können zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn ein Emittent geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat oder wenn er eine etwaig erforderliche Anschlussfinanzierung nicht einwerben kann. Die Insolvenz eines Emittenten kann zum Verlust des Investments der Anleger und etwaiger Zinsen führen, insbesondere falls Emittenten keinem Einlagensicherungssystem angehören.
 
  1. Risiken aus der Geschäftstätigkeit und der Umsetzung des vom jeweiligen Emittenten verfolgten Vorhabens
Verschiedene Risikofaktoren können die Fähigkeit von operativ tätigen Emittenten beeinträchtigen, ihren Verpflichtungen aus den vermittelten Finanzinstrumenten nachzukommen. Dies sind zum einen Risiken aus der Umsetzung der von Emittenten verfolgten Vorhaben. Zum anderen kann auch die allgemeine Geschäftstätigkeit des jeweiligen Emittenten mit Risiken verbunden sein. Diese und/oder weitere Risiken könnten sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittenten auswirken. Den Emittenten könnten infolgedessen in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um etwaige Forderungen der Anleger zu erfüllen und/oder Gewinnausschüttungen sowie den Kapitaldienst aus dem emittierten Finanzinstrument zu leisten.
 
  1. Schlüsselpersonenrisiko
Durch den Verlust von Kompetenzträgern eines unternehmerisch tätigen Emittenten besteht das Risiko, dass Fachwissen nicht mehr zur Verfügung steht und somit ein qualifizierter Geschäftsaufbau und ein qualifiziertes Risikomanagement nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet werden können. Der Verlust solcher unternehmenstragenden Personen könnte einen nachteiligen Effekt auf die wirtschaftliche Entwicklung des jeweiligen Emittenten haben.
 
  1. Prognoserisiko
Die Prognosen hinsichtlich der Kosten für die Umsetzung finanzierter Vorhaben, der erzielbaren Erträge und weiterer Aspekte könnten sich als unzutreffend erweisen.
Bisherige Markt- oder Geschäftsentwicklungen sind keine Grundlage oder Indikator für zukünftige Entwicklungen.
 
  1. Risiken auf Ebene des Anlegers
  1. Fremdfinanzierungsrisiko
Dem Anleger können im Einzelfall in Abhängigkeit von den individuellen Umständen weitere Vermögensnachteile entstehen, z.B. aufgrund von Steuernachzahlungen. Wenn der Anleger den Erwerb des vermittelten Finanzinstruments fremdfinanziert, indem er etwa einen privaten Kredit bei einer Bank aufnimmt, kann es über den Verlust des investierten Kapitals hinaus zur Gefährdung des weiteren Vermögens des Anlegers kommen. Das maximale Risiko des Anlegers besteht in diesem Fall in einer Überschuldung, die im schlechtesten Fall bis zur Privatinsolvenz des Anlegers führen kann. Dies kann der Fall sein, wenn bei geringen oder keinen Rückflüssen aus dem Finanzinstrument der Anleger finanziell nicht in der Lage ist, die Zins- und Tilgungsbelastung aus seiner Fremdfinanzierung zu bedienen. Der Emittent rät daher von einer Fremdfinanzierung der vermittelten Finanzinstrumente ab.
 
  1. Risiko der Änderung der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die vermittelten Finanzinstrumente von künftigen Steuer-, Gesellschafts- oder anderen Rechtsänderungen derart betroffen sind, dass auf die geschuldeten Zahlungen ein entsprechender Abschlag vorgenommen werden muss und somit die erwarteten Ergebnisse für den Anleger nicht (mehr) erzielt werden können. Ferner besteht das Risiko, dass der Erwerb, die Veräußerung oder die Rückzahlung der vermittelten Finanzinstrumente besteuert wird, was für den Anleger zusätzliche Kosten zur Folge hätte. Diese Kosten wären gegebenenfalls auch im Falle des Totalverlusts des Anlagebetrags durch den Anleger zu tragen. Die Übernahme dieser Kosten kann zu einer Privatinsolvenz des Anlegers führen.
 
  1. Hinweis zu Risikostreuung und Vermeidung von Risikokonzentration  
Die Investition in eines der vermittelten Finanzinstrumente sollte aufgrund der Risikostruktur nur als ein Baustein eines diversifizierten (risikogemischten) Anlageportfolios betrachtet werden. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlusts. Durch eine Aufteilung des investierten Kapitals auf mehrere Anlageklassen und Finanzinstrumente kann eine bessere Risikostreuung erreicht und „Klumpenrisiken“ können vermieden werden.
 

Hinweise des Plattformbetreibers
  1. Umfang der Angebotsprüfung durch den Plattformbetreiber
Der Plattformbetreiber nimmt im Vorfeld des Einstellens eines Finanzinstruments bzw. Finanzierungsprojekts auf der Plattform lediglich eine Plausibilitätsprüfung vor. Das Einstellen auf der Plattform stellt keine Investitionsempfehlung dar. Der Plattformbetreiber beurteilt nicht die Bonität des jeweiligen Emittenten und überprüft nicht die von diesem zur Verfügung gestellten Informationen auf ihren Wahrheitsgehalt, ihre Vollständigkeit oder ihre Aktualität.
 
  1. Tätigkeitsprofil des Plattformbetreibers
Der Plattformbetreiber übt keine Beratungstätigkeit aus und erbringt keine Beratungsleistungen. Insbesondere werden keine Finanzierungs- und/oder Anlageberatung sowie keine steuerliche und/oder rechtliche Beratung erbracht. Der Plattformbetreiber gibt Anlegern keine persönlichen Empfehlungen zum Erwerb von Finanzinstrumenten auf Grundlage einer Prüfung der persönlichen Umstände des jeweiligen Anlegers. Die persönlichen Umstände werden nur insoweit erfragt, wie dies im Rahmen der Anlagevermittlung gesetzlich vorgeschrieben ist, und lediglich mit dem Ziel, die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise zu erteilen, nicht aber mit dem Ziel, dem Anleger eine persönliche Empfehlung zum Erwerb eines bestimmten Finanzinstruments auszusprechen.
 
  1. Informationsgehalt der Dokumentation
Die Projektbeschreibung und die sonstige Dokumentation eines angebotenen Finanzinstruments auf der Plattform erheben bei Angeboten, für die kein formaler Prospekt erstellt worden ist (prospektbefreiten Angeboten), nicht den Anspruch, alle Informationen zu enthalten, die für die Beurteilung des angebotenen Finanzinstruments erforderlich sind. Anleger sollten die Möglichkeit nutzen, dem jeweiligen Emittenten Fragen zu stellen, sich aus unabhängigen Quellen zu informieren und fachkundige Beratung einzuholen, wenn sie unsicher sind, ob sie in das angebotene Finanzinstrument investieren sollten. Da jeder Anleger mit seiner Investition persönliche Ziele verfolgen kann, sollten die Angaben und Annahmen des Emittenten unter Berücksichtigung der individuellen Situation sorgfältig geprüft werden.

Glossar

Energieausweis

Der Energieausweis zeigt transparent die Energieeffizienz einer Immobilie und muss vom Vermieter vor der Vermietung zur Verfügung gestellt werden. Bei neuen Immobilien, Bestandsimmobilien, sowie bei einer Sanierung ist dieser Pflicht. Hierbei gibt es zwei Arten: den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis, wobei ersterer zumeist teurer, aber gleichzeitig auch aussagekräftiger ist. Alle Arten der Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.


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