Risikohinweise
Die nachfolgenden allgemeinen Risikohinweise beschreiben in allgemeiner Form die Risiken, die bei der Investition in Vermögensanlagen im Sinne des Vermögensanlagengesetzes und andere Finanzinstrumente wie insbesondere Alternative Investmentfonds (AIF) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs bestehen können, die über die Plattform www.leihdeinerumweltgeld.de vermittelt werden. Diese allgemeinen Risikohinweise werden im Rahmen der einzelnen Angebote durch angebotsspezifische Risikohinweise ergänzt. Diese angebotsspezifischen Risikohinweise können von den nachfolgenden Erläuterungen abweichen und sind diesen gegenüber vorrangig. Die angebotsspezifischen Risikohinweise werden den Anlegern im Rahmen des jeweiligen Investments zur Verfügung gestellt.
Bei den vermittelten Angeboten handelt es sich um Vermögensanlagen und andere Finanzinstrumente, die mit wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken verbunden sind. Der Anleger sollte daher die nachfolgende Risikobelehrung sowie die angebotsspezifische Risikoaufklärung aufmerksam lesen und bei seiner Entscheidung entsprechend berücksichtigen. Insbesondere sollte das Investment des Anlegers seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen und seine Investition in die angebotenen Finanzinstrumente sollte nur einen geringen Teil seines Gesamtvermögens ausmachen.
Im Folgenden werden einige der rechtlichen und tatsächlichen Risiken im Zusammenhang mit den angebotenen Finanzinstrumenten dargestellt, die für die Bewertung der Finanzinstrumente von wesentlicher Bedeutung sind. Weiterhin werden Risikofaktoren dargestellt, die die Fähigkeit der Emittenten beeinträchtigen können, die erhofften Ergebnisse zu erwirtschaften.
Nachfolgend können nicht sämtliche mit den Anlagen verbundenen Risiken ausgeführt werden. Auch die nachstehend genannten Risiken können hier nicht abschließend für alle angebotenen Investitionen erläutert werden. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu.
Individuell können dem Anleger zusätzliche Vermögensnachteile entstehen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Anleger den Erwerb der Finanzinstrumente durch ein Darlehen fremdfinanziert, wenn er trotz des bestehenden Verlustrisikos Zahlungen aus dem Finanzinstrument fest zur Deckung anderer Verpflichtungen einplant oder aufgrund von Kosten für Steuernachzahlungen. Solche zusätzliche Vermögensnachteile können im schlechtesten Fall bis hin zur Privatinsolvenz des Anlegers führen. Daher sollte der Anleger alle Risiken unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse prüfen und gegebenenfalls individuellen fachlichen Rat einholen. Von einer Fremdfinanzierung der Investments (z.B. durch einen Bankkredit) wird ausdrücklich abgeraten. Die Finanzinstrumente sind nur als Beimischung in ein Anlageportfolio geeignet. Die Investition ist nur für Anleger geeignet, die einen entstehenden Verlust bis zum Totalverlust ihrer Kapitalanlage hinnehmen könnten. Eine gesetzliche oder anderweitige Einlagensicherung besteht im Regelfall nicht. Die angebotenen Finanzinstrumente sind im Regelfall nicht zur Altersvorsorge geeignet. Das Risiko einer Nachschusspflicht oder einer sonstigen Haftung, die über den Betrag des eingesetzten Kapitals hinausgeht, besteht dagegen im Regelfall nicht.
Der qualifizierte Rangrücktritt könnte sich wie folgt auswirken: Der Emittent würde die Zahlungen an die Anleger bei Insolvenznähe so lange aussetzen müssen, wie er dazu verpflichtet ist. Der Anleger dürfte seine Forderungen bei Fälligkeit nicht einfordern. Der Anleger müsste eine Zahlung, die er trotz der Nachrangigkeit zu Unrecht erhalten hat, auf Anforderung an den Emittenten zurückzahlen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Anleger Zahlungen im Ergebnis aufgrund des Nachrangs nicht erhält. Zudem könnte es sein, dass der Anleger für bereits geleistete Zahlungen Steuern entrichten muss, obwohl er zur Rückzahlung der erhaltenen Beträge verpflichtet ist.
Vermögensanlagen sind keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. In vielen Fällen existiert kein liquider Zweitmarkt für die vermittelten Finanzinstrumente. Selbst wenn eine Veräußerung der Finanzinstrumente durch den Anleger grundsätzlich rechtlich möglich ist, ist die Möglichkeit zum Verkauf häufig aufgrund geringer Marktgrößen und Handelsvolumina nicht sichergestellt. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Käufer gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das investierte Kapital kann bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein.
Bisherige Markt- oder Geschäftsentwicklungen sind keine Grundlage oder Indikator für zukünftige Entwicklungen.
Bei den vermittelten Angeboten handelt es sich um Vermögensanlagen und andere Finanzinstrumente, die mit wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken verbunden sind. Der Anleger sollte daher die nachfolgende Risikobelehrung sowie die angebotsspezifische Risikoaufklärung aufmerksam lesen und bei seiner Entscheidung entsprechend berücksichtigen. Insbesondere sollte das Investment des Anlegers seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen und seine Investition in die angebotenen Finanzinstrumente sollte nur einen geringen Teil seines Gesamtvermögens ausmachen.
Im Folgenden werden einige der rechtlichen und tatsächlichen Risiken im Zusammenhang mit den angebotenen Finanzinstrumenten dargestellt, die für die Bewertung der Finanzinstrumente von wesentlicher Bedeutung sind. Weiterhin werden Risikofaktoren dargestellt, die die Fähigkeit der Emittenten beeinträchtigen können, die erhofften Ergebnisse zu erwirtschaften.
Nachfolgend können nicht sämtliche mit den Anlagen verbundenen Risiken ausgeführt werden. Auch die nachstehend genannten Risiken können hier nicht abschließend für alle angebotenen Investitionen erläutert werden. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu.
- Allgemeine Risiken
- Maximales Risiko – Totalverlustrisiko
Individuell können dem Anleger zusätzliche Vermögensnachteile entstehen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Anleger den Erwerb der Finanzinstrumente durch ein Darlehen fremdfinanziert, wenn er trotz des bestehenden Verlustrisikos Zahlungen aus dem Finanzinstrument fest zur Deckung anderer Verpflichtungen einplant oder aufgrund von Kosten für Steuernachzahlungen. Solche zusätzliche Vermögensnachteile können im schlechtesten Fall bis hin zur Privatinsolvenz des Anlegers führen. Daher sollte der Anleger alle Risiken unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse prüfen und gegebenenfalls individuellen fachlichen Rat einholen. Von einer Fremdfinanzierung der Investments (z.B. durch einen Bankkredit) wird ausdrücklich abgeraten. Die Finanzinstrumente sind nur als Beimischung in ein Anlageportfolio geeignet. Die Investition ist nur für Anleger geeignet, die einen entstehenden Verlust bis zum Totalverlust ihrer Kapitalanlage hinnehmen könnten. Eine gesetzliche oder anderweitige Einlagensicherung besteht im Regelfall nicht. Die angebotenen Finanzinstrumente sind im Regelfall nicht zur Altersvorsorge geeignet. Das Risiko einer Nachschusspflicht oder einer sonstigen Haftung, die über den Betrag des eingesetzten Kapitals hinausgeht, besteht dagegen im Regelfall nicht.
- Nachrangrisiko
Der qualifizierte Rangrücktritt könnte sich wie folgt auswirken: Der Emittent würde die Zahlungen an die Anleger bei Insolvenznähe so lange aussetzen müssen, wie er dazu verpflichtet ist. Der Anleger dürfte seine Forderungen bei Fälligkeit nicht einfordern. Der Anleger müsste eine Zahlung, die er trotz der Nachrangigkeit zu Unrecht erhalten hat, auf Anforderung an den Emittenten zurückzahlen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Anleger Zahlungen im Ergebnis aufgrund des Nachrangs nicht erhält. Zudem könnte es sein, dass der Anleger für bereits geleistete Zahlungen Steuern entrichten muss, obwohl er zur Rückzahlung der erhaltenen Beträge verpflichtet ist.
- Risiken aus fehlender Besicherung
- Risiken bei Endfälligkeit der Tilgung
- Veräußerlichkeit (Fungibilität), Verfügbarkeit des investierten Kapitals, langfristige Bindung
Vermögensanlagen sind keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. In vielen Fällen existiert kein liquider Zweitmarkt für die vermittelten Finanzinstrumente. Selbst wenn eine Veräußerung der Finanzinstrumente durch den Anleger grundsätzlich rechtlich möglich ist, ist die Möglichkeit zum Verkauf häufig aufgrund geringer Marktgrößen und Handelsvolumina nicht sichergestellt. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Käufer gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das investierte Kapital kann bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein.
- Risiken auf Ebene des jeweiligen Emittenten
- Geschäftsrisiko des Emittenten
- Ausfallrisiko von Emittenten (Emittentenrisiko)
- Risiken aus der Geschäftstätigkeit und der Umsetzung des vom jeweiligen Emittenten verfolgten Vorhabens
- Schlüsselpersonenrisiko
- Prognoserisiko
Bisherige Markt- oder Geschäftsentwicklungen sind keine Grundlage oder Indikator für zukünftige Entwicklungen.
- Risiken auf Ebene des Anlegers
- Fremdfinanzierungsrisiko
- Risiko der Änderung der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen
- Hinweis zu Risikostreuung und Vermeidung von Risikokonzentration
Hinweise des Plattformbetreibers
- Umfang der Angebotsprüfung durch den Plattformbetreiber
- Tätigkeitsprofil des Plattformbetreibers
- Informationsgehalt der Dokumentation