Anlegerhinweise
Transparenz ist uns bei LeihDeinerUmweltGeld (LDUG) sehr wichtig, weswegen wir stets bestrebt sind, Bürgerinnen und Bürger über Risiken und Chancen ihres Investments umfänglich aufzuklären. Sollten Ihre Fragen hier nicht hinreichend beantwortet werden, kontaktieren Sie uns bitte – es könnte auch anderen Bürgerinnen und Bürgern helfen! Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.Auf der Vermittlungsplattform LDUG werden aktuell ausschließlich Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt direkt an Projektträger mit privater Rechtsform (z.B. GmbH & Co. KG oder AG) vermittelt. Die Bürgerinnen und Bürger beteiligen sich somit direkt an dem von Ihnen ausgewählten Projekt. LDUG verfügt zu keinem Zeitpunkt über das eingezahlte Bürgerkapital!
Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt beinhaltet zwei besondere Charakteristika: Erstens die Nachrangigkeit und zweitens der qualifizierte Rangrücktritt.
Die Nachrangigkeit betrifft die Reihenfolge der Befriedigung aller Gläubiger der Projektgesellschaft im Falle einer Insolvenz. Gläubiger eines Nachrangdarlehens werden nach allen erstrangigen Gläubigern (oftmals projektfinanzierende Banken), aber vor den Gesellschaftern des Projektunternehmens bedient.
Mit dem qualifizierten Rangrücktritt vereinbaren Gläubiger und Projektgesellschaft, dass sofern der zu leistende Kapitaldienst zur Insolvenz der Unternehmung führt, dieser vorerst ausbleibt und aufgeschoben wird bis das Unternehmen durch die Leistung des Kapitaldienstes nicht mehr von einer möglichen Insolvenz bedroht ist.
Die Nachrangigkeit betrifft die Reihenfolge der Befriedigung aller Gläubiger der Projektgesellschaft im Falle einer Insolvenz. Gläubiger eines Nachrangdarlehens werden nach allen erstrangigen Gläubigern (oftmals projektfinanzierende Banken), aber vor den Gesellschaftern des Projektunternehmens bedient.
Mit dem qualifizierten Rangrücktritt vereinbaren Gläubiger und Projektgesellschaft, dass sofern der zu leistende Kapitaldienst zur Insolvenz der Unternehmung führt, dieser vorerst ausbleibt und aufgeschoben wird bis das Unternehmen durch die Leistung des Kapitaldienstes nicht mehr von einer möglichen Insolvenz bedroht ist.
Beim Umweltkredit besteht für die Anleger das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals beim dem betroffenen Projektunternehmen. Ist ein Projektunternehmen von einer Insolvenz betroffen, hat das in der Regel keine Auswirkung auf andere Projektträger. Eine Nachschusspflicht besteht für die Bürgerinnen und Bürger nicht!
Aufgrund der rechtlichen Ausgestaltung geht der Umweltkredit mit höheren Ertragschancen einher, die sich in erster Linie in der Verzinsung widerspiegeln. Der Anbieter / Emittent hat hierbei auf die Angemessenheit und Seriosität des Angebots zu achten.
Ziel von LDUG ist es einer breiten Bürgerschaft die direkte Teilhabe an rentierlichen und umweltnahen Projekten zu ermöglichen. Mit dem Umweltkredit, also dem Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt, eröffnet LDUG bundesweit eine direkte Beteiligung schon ab 100 Euro.
Die Kreditierung und Einwerbung von Kapital ist in Deutschland streng reguliert und unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Eine direkte und transparente Beteiligung über Kredite ist Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland rechtlich verwehrt. Ein Kredit erfüllt in der Regel den Tatbestand des Kreditgeschäfts und ist nur hierfür lizenzierten Institutionen vorbehalten. Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt bildet hierbei eine Ausnahme und gewährt den engagierten Bürgerinnen und Bürgern rechtssichere Rahmenbedingungen.
Rechtlich denkbar wären auch Beteiligungen über Genussrechten oder Anleihen. Die hiermit verbundenen Kosten würden jedoch die Bürgerbeteiligung für die Bürgerschaft und die Projektunternehmen in vielen Fällen wirtschaftlich unattraktiv machen.
Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt bildet eine rechtlich einfache, kostengünstige und leicht verständliche Möglichkeit zur Einwerbung von Bürgerkapital, ohne das die einwerbende Institution (Unternehmen, Genossenschaft, Verein, Stiftung, o.ä) oder die kreditgebenden Bürgerinnen und Bürger über eine Banklizenz verfügen müssen.
In Verbindung mit einem entsprechenden Anleger-/Verbraucherschutz ist dies einer der sinnvollsten Wege zu mehr Bürgerbeteiligung.
Die Kreditierung und Einwerbung von Kapital ist in Deutschland streng reguliert und unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Eine direkte und transparente Beteiligung über Kredite ist Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland rechtlich verwehrt. Ein Kredit erfüllt in der Regel den Tatbestand des Kreditgeschäfts und ist nur hierfür lizenzierten Institutionen vorbehalten. Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt bildet hierbei eine Ausnahme und gewährt den engagierten Bürgerinnen und Bürgern rechtssichere Rahmenbedingungen.
Rechtlich denkbar wären auch Beteiligungen über Genussrechten oder Anleihen. Die hiermit verbundenen Kosten würden jedoch die Bürgerbeteiligung für die Bürgerschaft und die Projektunternehmen in vielen Fällen wirtschaftlich unattraktiv machen.
Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt bildet eine rechtlich einfache, kostengünstige und leicht verständliche Möglichkeit zur Einwerbung von Bürgerkapital, ohne das die einwerbende Institution (Unternehmen, Genossenschaft, Verein, Stiftung, o.ä) oder die kreditgebenden Bürgerinnen und Bürger über eine Banklizenz verfügen müssen.
In Verbindung mit einem entsprechenden Anleger-/Verbraucherschutz ist dies einer der sinnvollsten Wege zu mehr Bürgerbeteiligung.