Fragen und Antworten

Hier listen wir Ihnen die häufigsten Fragen zu unserer Plattform - selbstverständlich mit unseren Antworten, die Sie mit einem Klick auf die Frage einblenden können.

Allgemeines

Nein. Ihre Kreditvergabe auf LeihDeinerUmweltGeld erfolgt anonym.
Nichts. Durch die Registrierung und Kreditvergabe entstehen Ihnen auf LeihDeinerUmweltGeld keinerlei Kosten.
Ihr Benutzerkonto können Sie bei LeihDeinerUmweltGeld jederzeit per Textform löschen. Schreiben Sie uns einfach per E-Mail, Brief oder Fax Ihren Wunsch nach der Auflösung Ihres Benutzerkontos.

Sollten Sie noch einen laufenden Kredit mit ausstehenden Zins- und Tilgungsleistungen besitzen, so ist die Auflösung Ihres Kontos erst nach vollständiger Rückzahlung des Kredits möglich.
Ja. Die Zinsen aus dem Umweltkredit unterliegen, wie auch andere Kapitalerträge, der allgemeinen Steuerpflicht. Im Rahmen Ihrer Steuererklärung müssen Sie auch die Zinsen aus dem Umweltkredit angeben.

Die Einreichung eines Freistellungsauftrages ist leider nicht möglich. Sie haben jedoch die Möglichkeit eine Nichtveranlagungsbescheinigung einzureichen.
Ja. Ihre Kreditforderung ist vererbbar. Der Erbe muss sich bei LeihDeinerUmweltGeld mit einem Erbschein oder einem notariell eröffnetem Testament legitimieren und die Übertragung der Forderung auf seinen Namen beantragen.
Die Zinsen erhalten Sie gemäß des in der Projektbeschreibung definierten Zahlungsrhythmus. In der Regel erhalten Sie die Zahlungen am Ende des Zinsjahres nachschüssig auf das von Ihnen angegebene Bankkonto.
Die Koordination der Auszahlungen übernimmt LeihDeinerUmweltGeld für die Projektträger. Ansprüche aus Umweltkrediten, die Sie gegenüber den Projektträgern haben, können Sie bei LeihDeinerUmweltGeld anmelden.
LDUG ist die offizielle Abkürzung für LeihDeinerUmweltGeld. Mehr über das Team von LeihDeinerUmweltGeld erfahren Sie hier.
Wäre der Mindestanlagebetrag geringer, könnte es passieren, dass beim Berechnen der Zinszahlungen gerundet werden müsste. Dies könnte Ihnen zum Nachteil gereichen. Um dies auszuschließen, liegt der Mindestanlagebetrag bei 100 Euro.
Beim Auszahlen der Zinsen, können Verzögerungen von bis zu 5 Tagen auftreten. Dies tritt aufgrund von zahlungstechnischen Prozessen auf.
Sollten Sie auch nach 5 Tagen keine Zinsen erhalten haben, überprüfen Sie bitte Ihre Kontonummer im System oder nehmen mit uns Kontakt auf.
Ja. Eine Einreichung einer Nichtveranlagungsbescheinigung ist möglich. Hierzu müssen Sie uns einfach das Original per Post zukommen lassen, damit wir davon eine Kopie für unsere Unterlagen erstellen können. Es ist wichtig, dass wir das Original zur Einsicht bei uns vor Ort haben. Anschließend erhalten Sie das Original per Post zurück.

Eine NV-Bescheinigung ist maximal für 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit und ohne eine weitere NV-Bescheinigung, müssen wir wieder für Sie Steuern abführen lassen.

Im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung müssen Sie die Zinsen als Kapitalerträge angeben.
Bei unseren aktuellen Projekten besteht kein Mindestvolumen. Das bedeutet, dass es nicht davon abhängt wie viel eingezahlt wird, da die Projektträger mit jeder Summe zufrieden sind. Selbst bei einem Mindestvolumenprojekt wird ihr Geld ab dem ersten Tag auf dem Treuhandkonto verzinst. Sollte das Mindestvolumen nicht eingesammelt werden können, wird das Projekt rückabgewickelt und Sie erhalten das Geld unverzinst zurück.

Bisher wurden alle Projekte auf LeihDeinerUmweltGeld erfolgreich finanziert. Ist ein Projekt ein Mindestvolumenprojekt, so wird dies eindeutig kommuniziert.
Seit dem 01.01.2016 ist für alle Projekte die Regelung des Kleinanlegerschutzgesetzes in Kraft getreten. Durch die neuen regulatorischen Vorschriften sind wir rechtlich dazu verpflichtet diese Informationen abzufragen.

Unser Investitionsprozess ist in enger Zusammenarbeit mit der Bundesfinanzaufsichtsbehörde erarbeitet worden und entspricht den Regularien, die der Gesetzgeber vorgesehen hat.
Im Zuge des zum 01.01.2016 in Kraft getretenen Kleinanlegerschutzgesetzes, mussten wir unsere Prozesse anpassen. Um Ihnen zukünftig mehr Informationen zur Verfügung zu stellen, mussten wir einige Reite für nicht registrierte Nutzer sperren.

Sobald Sie registriert sind, haben Sie vollen Zugriff auf die Informationen und können wieder wie gewohnt die einzelnen Seiten einsehen.
Nein. Eine Einreichung eines Freistellungsauftrags ist leider nicht möglich, da LeihDeinerUmweltGeld keine Bank ist. Sie erhalten Ihre Zinsen netto, das bedeutet, dass die Steuern direkt von dem Projektträger an das Finanzamt abgeführt werden.

Im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung müssen Sie die Zinsen als Kapitalerträge angeben.
Wir weisen darauf hin, dass die folgenden Antworten zu den steuerlichen Fragen nur als allgemeine Hilfestellung und nicht als individuelle Steuerberatung anzusehen sind. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen nicht die Beratung durch einen Steuerberater im Einzelfall.




Bonuszahlungen, die über LeihDeinerUmweltGeld ausgezahlt werden, fallen unter Einkünfte (Einkommenssteuer) aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der Nummern 1, 1a, 2 oder 4 gehören. Solche Einkünfte sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben.




Nachweis: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html - Abs. 3

Umweltkredit

Bei einem Umweltkredit verleihen Sie Ihr Geld an privatwirtschaftliche Unternehmen, die damit verschiedene Projekte im Umweltbereich umsetzen. Werden z. B. Photovoltaikanlagen damit angeschafft, so stehen diese dem Unternehmen als Vermögen zur Verfügung und könnten im Falle einer Insolvenz veräußert werden.
Nichtsdestotrotz handelt es sich bei Krediten auf LeihDeinerUmweltGeld um sogenannte Nachrangdarlehen. Dies bedeutet, dass Ihre Forderung erst nach den anderen Gläubigern bedient werden kann.

Wie bei jeder Geldanlage, besteht auch hier das Risiko des Totalausfalls Ihrer Anlage, sollte das Unternehmen die Schulden nicht mehr bedienen können.
Die Kreditkonditionen werden allein von den Projektträgern bestimmt. Hierbei unterstützt LeihDeinerUmweltGeld die Kommunen mit aktuellen Marktbeobachtungen.
Ja, auch juristische Personen können über LeihDeinerUmweltGeld Kredite an Projektträger vergeben. Bitte setzten Sie sich hierzu direkt mit uns in Verbindung.
Es gibt viele Beweggründe einen Umweltkredit zu gewähren. Über die wichtigsten können Sie sich hier informieren.
Alle Zahlungen gehen direkt auf ein Treuhandkonto.
Ist kein Mindestvolumen vereinbart, so kann der Projektträger nach einer Prüfung und Freigabe von LeihDeinerUmweltGeld direkt über die Gelder verfügen.
Ist hingegen ein Mindestvolumen vereinbart, so kann der Projektträger erst über die Gelder verfügen, wenn das Mindestvolumen erreicht worden ist.
Nach dem Abschluss des Kreditvergabeprozesses muss der gewünschte Betrag innerhalb von 7 Werktagen auf das Projektkonto überwiesen werden.
Wird der Betrag nicht fristgerecht überwiesen, wird das abgegebene Angebot zur Kreditvergabe unwirksam. Falls der Zeitraum für die Kreditvergabe noch läuft und das Kontingent nicht ausgeschöpft wurde, besteht die Möglichkeit ein neues Gebot abzugeben.
Der Bürgerkredit wird immer in der Höhe gewährt, in der Angebote von Bürgern abgegeben wurden. Sollte einmal nicht das gesamte Kontingent ausgeschöpft werden, hat die Kommune einmalig die Möglichkeit die Angebotsfrist um 30 Tage zu verlängern.

Wird das Kontingent auch nach der Verlängerung nicht vollständig von Bürgern ausgenutzt, kann die Kommune die fehlenden Mittel konventionell decken.
Bei einem endfälligen Darlehen erhalten Sie in jedem Jahr der Laufzeit Ihre Zinszahlungen auf den gesamten Darlehensbetrag. Am Ende der Laufzeit erhalten Sie Ihren Anlagebetrag und die letzte Zahlung Ihrer Zinsen mit einer Zahlung zurück.
Bei einem Annuitätendarlehen erhalten Sie über die gesamte Laufzeit jedes Jahr den gleichen Auszahlungsbetrag, dieser setzt sich immer aus Zinszahlung und einer anteiligen Tilgung zusammen. Sie erhalten also jedes Jahr auch einen Teil Ihres Anlagebetrages zurück und nicht erst am Ende der Laufzeit. Hierdurch ist der Zinsertrag insgesamt etwas niedriger, Sie können aber über Teile Ihres Anlagebetrags schon früher wieder verfügen.
Bei einem Ratendarlehen erhalten Sie gleichbleibende Tilgungen gleichmäßig über die Laufzeit verteilt (z.B. bei einer 10 jährigen Laufzeit jedes Jahr 10 % Tilgung) und jeweils auf den noch ausstehenden Darlehensbetrag Ihre Zinsen. Hierdurch ist der Zinsertrag insgesamt etwas niedriger, Sie können aber über Teile Ihres Anlagebetrags schon früher wieder verfügen.

Funktionsweise

Nein. Die Bareinzahlung beim Projektträger vor Ort ist aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen. Die als Kredit vergebenen Summen müssen per Überweisungen bzw. Lastschrift transferiert werden. Eine Anmeldung und eine Angebotsabgabe ist allerdings von Fall zu Fall möglich. Dies hängt von den Kapazitäten des kreditnehmenden Projektträgers ab. Dies entnehmen Sie bitte aus den jeweiligen Projektdetails.
Um erfolgreich auf LeihDeinerUmweltGeld einen Kredit zu vergeben, suchen Sie sich zunächst ein Projekt aus, das Sie unterstützen möchten. Klicken Sie nun oben rechts auf den „Online“-Button und durchlaufen den Vergabeprozess bis zum Ende. Hier finden Sie den genauen Ablauf.
Nein. Ein Rücktritt ist leider ausgeschlossen.
Wir von LeihDeinerUmweltGeld möchten jedem Bürger die Möglichkeit bieten einen Kredit zu vergeben. Aus diesem Grund liegt der Mindestbetrag bei nur 100 Euro. Darüberhinausgehende Beträge müssen durch 50 teilbar sein (bspw. 150, 300 oder 4.500 Euro).
Der Höchstbetrag definiert sich durch das Kreditkontingent. Es ist nicht möglich einem Projektträger mehr als den von ihm gewünschten Betrag zu leihen.
Als reine Online-Plattform kann die Darlehensvergabe auch nur über diese erfolgen.
Die deutsche Gesetzgebung sieht sehr strenge Vorschriften bei der Vergabe von Krediten vor. Würden Sie als Privatperson den Projektträgern konventionelle Darlehen gewähren, betrieben Sie Bankgeschäft, was Sie nicht dürfen.
Durch die Vergabe von Nachrangdarlehen ist das Betreiben von Bankgeschäften ausgeschlossen und somit überhaupt erst rechtlich möglich.
Durch das Treuhandkonto und den Treuhänder wird sichergestellt, dass Ihr Geld auch in jedem Fall und ausschließlich an den Projektträger überwiesen wird. Das Treuhandkonto nutzen wir auch, damit Ihr Geld im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der Bank vor der Kreditauszahlung nicht betroffen ist. Denn Treuhandkonten werden der Insolvenzmasse nicht zugefügt.

LeihDeinerUmweltGeld

Nein. Wir sind ausdrücklich keine Bank und übernehmen auch keine banküblichen Dienstleistungen, wie Finanzberatung oder Kontoführung.

LeihDeinerUmweltGeld ist Betreiber der Online-Plattform und ermöglicht so den direkten Kredit von Bürgern an die jeweiligen Projektträger.

Daten

Die Datenübertragungen an LeihDeinerUmweltGeld sind stets durch eine verschlüsselte Verbindung gesichert. Hierfür sorgt unser SSL-Zertifikat das Ihre Daten mit bis zu 256-bit codiert (auch an der grünen Adresszeile in Ihrem Browser zu erkennen). So verhindern wir den Missbrauch Ihrer Daten durch unbefugte Dritte.
Um eindeutig festzustellen, wem der vergebene Kredit zuzuordnen ist, erheben wir folgenden Daten: Ihren Namen, Anschrift des Wohnsitzes, Geburtsdatum, Festnetz- oder Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse sowie die Bankverbindung eines in Deutschland ansässigen Kreditinstituts.
Nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem Supportteam auf. Bitte beachten Sie, dass eine Änderung Ihrer Bankdaten spätestens 6 Wochen vor dem anstehenden Auszahlungstermin Ihres Projektes stattfinden kann. Anderweitig kann die Änderung erst ab der nächsten Auszahlung berücksichtigt werden.
Die Angabe einer Bankverbindung in Ihrem Benutzerkonto ist für alle Ihre Umweltkredite gültig und aus zwei Gründen wichtig:

Einerseits benötigen wir Ihre Bankverbindung um Ihnen zeitnah die Zinszahlungen und Tilgungsraten aus Ihrem Umweltkredit zurück zu überweisen sobald diese fällig werden.

Andererseits ist es wichtig, dass Sie den Anlagebetrag für Ihren Umweltkredit auch ausschließlich von Ihrer angegeben Bankverbindung auf das angegebene Treuhandkonto überweisen. Hierdurch stellen wir sicher, dass Ihre Bankdaten korrekt erfasst wurden. Anlagebeträge, die von einem anderen Konto aus überwiesen werden, können wir unter Umständen leider aus Sicherheitsgründen nicht annehmen und überweisen diese dann zurück.
Aktuell benötigen Sie für die Vergabe eines Umweltkredits eine Bankverbindung bei einem deutschen Kreditinstitut. In Kürze werden wir auch Überweisungen aus anderen europäischen Ländern (sog. SEPA-Überweisungen) und entsprechende ausländische Bankverbindungen akzeptieren.
Ja. Der Inhaber der Bankverbindung kann vom Inhaber des Umweltkredits abweichen. Wichtig ist, dass Sie als Inhaber des Umweltkredits wirtschaftlicher Berechtigter der angegeben Bankverbindung sind.

Glossar

Wechselkursrisiko

Ein Wechselkursrisiko besteht immer dann wenn Investitionen oder deren Erträge daraus auf eine fremde Währung, bspw. US-Dollar, lauten. Wertet diese Währung gegenüber der Heimatwährung, bspw. Euro, ab, sinkt die Rendite der Investition.


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