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Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist seit dem Jahr 2000 in Kraft. Es dient als Instrument zur Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien. Beispielsweise verpflichtet es die Netzbetreiber, vorrangig Strom aus regenerativen Quellen abzunehmen und einzuspeisen. Strom aus Anlagen, deren wirtschaftlicher Betrieb wegen der Stromerzeugungskosten ohne Förderung nicht möglich wäre, wird mit Einspeisevergütungen oder Marktprämien gefördert.


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